EIGENTUM BEI EHEENDE – OPTIONEN IM ÜBERBLICK

Eigentum bei Eheende – Optionen im Überblick

Eigentum bei Eheende – Optionen im Überblick

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Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?



Nicht unbedingt. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und auch die Schulden beiden Partnern gehören. Leider ist die Aufteilung oft kompliziert.

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dies erfordert jedoch die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.

Öffentliche Teilungsversteigerung



Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und klicken Sie hier... das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.

Vermietung der Immobilie



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.

Immobilienverkauf



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

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